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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

von Abiballfotograf.org

 

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

(2) Entgegenstehende, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Führen wir in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die uns obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennen wir damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen unsere Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht befugt, diese Schriftform mündlich aufzuheben, Änderungen werden daher erst wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

 

§ 2 Angebot - Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Ist die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot zum Vertragsschluss, so können wir dieses innerhalb von 14 Tagen annehmen.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotographien, Graphiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen uns das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.

 

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung des Auftraggebers ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungstag zu leisten. Vereinbarungen für eine andere Zahlungsfrist können intern mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

  2. Eine Anzahlung muss nicht geleistet werden.

 

3. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Tritt durch den Auftraggeber im Laufe des Geschäftsverhältnis und bezugnehmend auf die Rechnung eine veränderte Abiturientenanzahl auf, besteht kein Anspruch auf Minderung des Gesamtrechnungsbetrages, da eine Festpreisrechnung veranlasst wurde.

5. Die Preisgestaltung auf Angeboten und Rechnungen mit der Auflistung einzelner Positionen und Stückzahlen gilt nur der übersichtlichen Darstellung des Gesamtpreises.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt. 

6.Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Für eine Zahlungserinnerung nach der vereinbarten Zahlungsfrist wird ein Endgeld von 1,90 Euro berechnet. 

7. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 2,50 für Aufwendungen zu erstatten.

 

§ 4 Leistungserbringung / Mitwirkung

(1) Maßgeblich für die Leistungserbringung ist allein die Unterzeichnung der Angebotsvertrages. Unsere Abbildungen und Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von Abiballfotograf.org dienen lediglich der Illustration und sind nur "Näherungsangaben". Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten oder Mitarbeiter eintretende Verhinderungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen; Krankheit etc, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verändern die von uns genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Stunden, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wir erbringen die Vertragsleistung in der Regel durch freie Mitarbeiter. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung begrenzt sich auf den Pool der uns zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern. Ist unseren Mitarbeitern die Leistungserbringung nicht fristgerecht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerung erheblich ist.

(5) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar ist.

(6) Der Leistungsumfang der fotografischen Begleitung gilt in einem Zeitraum von 17.00 Uhr - 0.00 Uhr. Sollten Nebenabreden getroffen worden sein, ist dies nur schriftlich möglich. 

(7) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung der Leistungen geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch uns die entstehenden Kosten zu erstatten und eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu zahlen.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung anzunehmen, unseren Mitarbeitern die vereinbarten Gegenstände zur Verfügung zu stellen, Zugang zu gewähren, sowie für die Ausübung der Tätigkeit durch unsere Mitarbeiter die geltenden Sicherheitsvorschriften des Arbeitsschutzes zu beachten.

 

§ 5 Haftung von uns

(1) Wir haften nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder wir für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen unserer Organe und Erfüllungsgehilfen.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

(3) Jegliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer grob fahrlässigen deliktischen Handlung unsererseits ist auf den für uns vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Absätze 1 bis 3 dieses Paragraphen gelten entsprechend für deliktische Handlungen unserer Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

(5) Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haften wir nicht, sofern wir nicht unsere Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben haben.

 

 

 § 6 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von uns eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab. (Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage, Abibälle etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)

(2) Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

(3) Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden am persönlichen Eigentum der engagierten Person haftet der Auftraggeber.

(4) Der Veranstalter in Kombination vom Paket Free  dafür zu sorgen, dass die vom Auftraggeber gebuchten Leistungen durch Abiballfotograf.org als alleiniger Ausführer auf dem Abiball vertreten sind. Externe Dienstleister als Fotografen oder Fotoboxen bedürfen der Absprache und sind nicht gestattet. Sollte hierzu ein Vertragsbruch auftreten, ist sich Abiballfotograf.org frei darin eine Vertragsstrafe in Höhe von 1200€ geltend zu machen. Dieses Verfahren und dazugehörige Forderung wird durch einen Rechtsanwalt eingeleitet.

(5) Das Fotografenteam muss durch den Auftraggeber im direkten Blickfeld der Gäste positioniert werden. Ein separater Raum darf nicht zur Verfügung gestellt werden.

(6) Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der Fotografen und ihres Eigentums für die Zeit ihrer Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne Verschulden der Fotografen oder ihrer Hilfskräfte entstehen.

(7) Für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung der Bühnenanweisung / Technikanforderung entstehen, haftet der Auftraggeber.

(8) Sollte die Fotobox aus technischen Gründen nicht einsatzbereit oder defekt sein, gibt es keinen Anspruch auf eine Ersatzzahlung. Sowohl durch Eigen- oder Fremdverschuldung, wenn diese angebotsbedingt kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.

(9) Tritt der Auftraggeber vom Angebotsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von uns, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen:

 

- bis 6 Wochen vor Veranstaltungbeginn 70 % des Rechnungsbetrages

- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Rechnungsbetrages

- bis  7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Rechnungsbetrages

- bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Rechnungsbetrages

 

Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist. 

(10) Im Falle der Stornierung hat der Kunde die volle Stornorechnung innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Diese geht aus der ursprünglichen Rechnung des Kunden hervor. Eine Änderung der Rechnung mit Inanspruchname einzelner Dienstleistungen oder Positionen, die für eine Minderung der Stornorechnung verantwortlicht sind, ist nicht möglich.

Einzelverkauf / Kostenlose Variante

- Ab Angebotsannahme bis 6 Wochen vor Leistungsbeginn (Veranstaltungstag)  410 Euro Ausfallszahlung.

- bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn (Veranstaltungstag)

510 Euro Ausfallszahlung.

- bis 1 Wochen vor Leistungsbeginn (Veranstaltungstag)

810 Euro Ausfallszahlung.

- nach 1 Woche vor Leistungsbeginn (Veranstaltungstag)  

900 Euro Ausfallszahlung.

§ 7 Eigentum von Bildmaterial / Datensicherung

(1)Nach Bezahlung der vereinbarten Gesamtsumme, sowie der Fotoproduktion gehen sämtliche Nutzungsrechte aller entstandenen Bilder, die in Punkt 1.1 A vereinbart sind, auf den Auftraggeber über bzw. auf die Beansprucher der Fotodownloads.

(2) Der Fotograf wird dem Auftraggeber das Bildmaterial (Bilder in JPG Format) innerhalb von max. 10 Tagen zur Verfügung stellen. (In der Regel sogar innerhalb von 2 Tagen)

(3) Die entstandenen Bilder werden 7 Wochen kostenlos in der Online-Fotogalerie bereitgestellt. Danach ist sich Abiballfotografen.com frei darin die Bilder zu archivieren, offline zu nehmen oder kostenpflichtig abzubieten.

(4) Abiballfotograf.org wird mind. 6 Monate lang ein Backup aller Aufnahmen verwahren.

(4.1) Darüber hinaus ist der Auftraggeber selbst für die Sicherung der angefertigten Bilder verantwortlich.

 

 

§ 8 Datenschutz

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine von Abiballfotograf.org im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und an Dritte nicht weitergegeben.

  2. Die Fotos dürfen vom Fotografen bis auf Widerruf als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung verwendet werden. 

  3. Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.

§ 9 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Abiballfotograf.org, Leonhardtstraße 3, 30175 Hannover , Tel.: 0211 972 676 59,

E-Mail: info@abiballfotograf.org) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

 

 

 

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Hier finden Sie unser Muster - Widerrufsformular:

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